DIENSTLEISTUNGEN

Sie dienen der Gewässerbewirtschaftung bei Besatzmaßnahmen, Räumen, Düngen, Wegedienst, Vorbereitung von Veranstaltungen, Einsatz bei Veranstaltungen, Instandsetzung von Geräten und vieles mehr.

Die Vorstandschaft ist deshalb berechtigt, für die erforderlichen Arbeiten von den aktiven Mitgliedern und den Jungfischern unentgeltliche Dienstleistungen zu verlangen.

Der Einsatz von kranken, körperbehinderten oder altersschwachen Mitgliedern soll unterbleiben.

Aufgerufenen Mitglieder müssen im Falle ihrer Verhinderung einen Ersatzmann stellen, andernfalls muss für den Ausfall des Arbeitsdienstes ein Betrag von zur Zeit EUR  20 an die Vereinskasse geleistet werden.

Nichtbefolgung hat den Entzug der Jahreserlaubnis zur Folge!

Freiwillige Dienste werden angerechnet!

Bedingungen zur Fischereiausübung beim SFG Gündelbach e.V.

Fischen Sie waidgerecht. Verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit.

Schützen Sie die Natur und halten Sie Ihren Angelplatz sauber. Bedenken Sie stets das Sie die Gemeinschaft aller Fischer repräsentieren.

Auf Friedfische darf mit 2 Ruten, auf Raubfische darf ebenfalls mit zwei  Ruten gefischt werden.

Eine Rute mit totem Fisch oder Fischfetzen beködert, gilt als Raubfischrute.

Pro Rute ist nur eine Anbißstelle erlaubt. Ausgelegte Angeln sind ständig zu beaufsichtigen.

Beim Angeln auf Raubfische ist ein Raubfischvorfach mit mindestens 20 cm Länge zu verwenden. Das Angeln mit Kunstködern, totem Köderfisch und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten.

  Folgende Fangarten sind verboten:

  • das Schießen, Stechen und Harpunieren
  • die Verwendung von Sprengstoff, Strom, Gift, Netzen Keschern Reusen und Legangeln
  • die Verwendung des lebenden Köderfisches
  • das Schnüren, Prellen, Blitzen oder Reißen

  Angelzeit:

  Zwischen 1.00 Uhr und 4.00 Uhr ist das Fischen generell in allen Gewässern verboten.

  Das Fischen vom Boot aus ist nicht erlaubt

 Untermaßige, oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische sind unverzüglich und schonend in dasselbe Gewässer zurückzusetzen

Fische aus Vereinsgewässern dürfen nicht in andere Gewässer umgesetzt werden. Desgleichen dürfen Fische aus Privatgewässern nur nach Zustimmung des Vorstandes in Vereinsgewässer eingesetzt werden.

  Das Hältern von Fischen zum Zwecke des späteren Zurücksetzens oder Austauschen ist nicht erlaubt.

 Der gewerbsmäßige Verkauf oder Tausch der im Vereinsgewässer gefangenen Fische ist strengstens verboten.

 Beim Befahren der Uferwege ist größtmögliche Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer zu nehmen.

Fischsterben sind sofort der Polizei oder dem SFG Gündelbach zu melden.

Jeder Angler muss beim Fischen den gültigen staatlichen Fischereischein, den Erlaubnisschein, Hakenlöser, Metermaß, sowie seine Fangliste mit sich führen.

Wer oben aufgeführte Bedingungen nicht einhält, hat mit dem Entzug des Erlaubnisscheines oder Anzeige zu rechnen. Jeder Fischer ist für sein Handeln selbst verantwortlich